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PTA-News: Biofrontera AG: Bundesgerichtshof hebt Urteil des Oberlandesgerichts Köln im Verfahren über die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage auf

Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

Leverkusen (pta030/22.09.2020/17:50) - Leverkusen, 22. September 2020 - Die Biofrontera AG (ISIN: DE0006046113), ein internationales biopharmazeutisches Unternehmen, gibt bekannt, dass der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 22. September 2020 ein gegen das Unternehmen gerichtetes Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 15. November 2018 aufgehoben hat. Das aufgehobene Urteil des Oberlandesgerichts Köln betraf eine Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage des Aktionärs Deutsche Balaton AG, die sich gegen Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung vom 24. Mai 2017 richtet. Die Angelegenheit wurde nun zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgerichts Köln zurückverwiesen. Die Urteilsbegründung des Bundesgerichtshofs liegt dem Unternehmen derzeit nicht vor.

Hintergrund und bisheriger zeitlicher Ablauf der Rechtsstreitigkeit wie am 26. August 2020 im Halbjahresfinanzbericht des Unternehmens veröffentlicht:
Im Juni 2017 wurde der Biofrontera AG eine Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage des Aktionärs Deutsche Balaton AG zugestellt, in der dieser auf Nichtigkeit bestimmter Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung vom 24. Mai 2017 klagt. Die Klage wurde vom Landgericht Köln im Dezember 2017 abgewiesen. Auf die Berufung der Deutsche Balaton AG hin hat das Oberlandesgericht Köln der Klage im November 2018 stattgegeben. Eine Überprüfung des Urteils durch den Bundesgerichtshof hat das Oberlandesgericht Köln im Urteil nicht zugelassen. Da die Gesellschaft das Urteil des Oberlandesgerichts Köln für fehlerhaft hielt, hat sie Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof erhoben, der im Mai 2020 stattgegeben wurde.

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 22. September 2020 das Urteil des Oberlandesgerichts Köln aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht Köln zurückverwiesen.

Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen an:

Biofrontera AG
Thomas Schaffer, Finanzvorstand
Pamela Keck, Head of IR
ir@biofrontera.com
+49-214-87632-0

Hintergrund:
Die Biofrontera AG ist ein biopharmazeutisches Unternehmen, das auf die Entwicklung und den Vertrieb dermatologischer Medikamente und medizinischer Kosmetika spezialisiert ist.

Das Leverkusener Unternehmen mit weltweit über 150 Mitarbeitern entwickelt und vertreibt innovative Produkte zur Heilung, zum Schutz und zur Pflege der Haut. Zu den wichtigsten Produkten gehört Ameluz®, ein verschreibungspflichtiges Medikament zur Behandlung von hellem Hautkrebs und dessen Vorstufen. Ameluz® wird seit 2012 in der EU und seit Mai 2016 in den USA vermarktet. Darüber hinaus vertreibt das Unternehmen in den USA das verschreibungspflichtige Medikament XepiTM zur Behandlung von Impetigo. In Europa vertreibt das Unternehmen zudem die Dermokosmetikserie Belixos®, eine Spezialpflege für geschädigte oder erkrankte Haut.

Biofrontera ist das erste deutsche Gründer-geführte pharmazeutische Unternehmen, das eine zentralisierte europäische und eine US-Zulassung für ein selbst entwickeltes Medikament erhalten hat. Die Biofrontera-Gruppe wurde 1997 vom heutigen Vorstandsvorsitzenden Prof. Dr. Hermann Lübbert gegründet und ist an der Frankfurter Börse (Prime Standard) und an der US-amerikanischen NASDAQ gelistet. www.biofrontera.com

(Ende)

Aussender: Biofrontera AG
Adresse: Hemmelrather Weg 201, 51377 Leverkusen
Land: Deutschland
Ansprechpartner: Investor Relations
Tel.: +49 (0) 214 87 63 20
E-Mail: ir@biofrontera.com
Website: www.biofrontera.com

ISIN(s): DE0006046113 (Aktie)
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt, Düsseldorf; Freiverkehr in Stuttgart, Freiverkehr in München; Freiverkehr in Berlin, Tradegate
Weitere Handelsplätze: Nasdaq

[ Quelle: http://www.pressetext.com/news/20200922030 ]

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Leverkusen (pta030/22.09.2020/17:50) - Leverkusen, 22. September 2020 - Die Biofrontera AG (ISIN: DE0006046113), ein internationales biopharmazeutisches Unternehmen, gibt bekannt, dass der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 22. September 2020 ein gegen das Unternehmen gerichtetes Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 15. November 2018 aufgehoben hat. Das aufgehobene Urteil des Oberlandesgerichts Köln betraf eine Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage des Aktionärs Deutsche Balaton AG, die sich gegen Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung vom 24. Mai 2017 richtet. Die Angelegenheit wurde nun zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgerichts Köln zurückverwiesen. Die Urteilsbegründung des Bundesgerichtshofs liegt dem Unternehmen derzeit nicht vor.

Hintergrund und bisheriger zeitlicher Ablauf der Rechtsstreitigkeit wie am 26. August 2020 im Halbjahresfinanzbericht des Unternehmens veröffentlicht:
Im Juni 2017 wurde der Biofrontera AG eine Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage des Aktionärs Deutsche Balaton AG zugestellt, in der dieser auf Nichtigkeit bestimmter Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung vom 24. Mai 2017 klagt. Die Klage wurde vom Landgericht Köln im Dezember 2017 abgewiesen. Auf die Berufung der Deutsche Balaton AG hin hat das Oberlandesgericht Köln der Klage im November 2018 stattgegeben. Eine Überprüfung des Urteils durch den Bundesgerichtshof hat das Oberlandesgericht Köln im Urteil nicht zugelassen. Da die Gesellschaft das Urteil des Oberlandesgerichts Köln für fehlerhaft hielt, hat sie Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof erhoben, der im Mai 2020 stattgegeben wurde.

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 22. September 2020 das Urteil des Oberlandesgerichts Köln aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht Köln zurückverwiesen.

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Biofrontera AG
Thomas Schaffer, Finanzvorstand
Pamela Keck, Head of IR
ir@biofrontera.com
+49-214-87632-0

Hintergrund:
Die Biofrontera AG ist ein biopharmazeutisches Unternehmen, das auf die Entwicklung und den Vertrieb dermatologischer Medikamente und medizinischer Kosmetika spezialisiert ist.

Das Leverkusener Unternehmen mit weltweit über 150 Mitarbeitern entwickelt und vertreibt innovative Produkte zur Heilung, zum Schutz und zur Pflege der Haut. Zu den wichtigsten Produkten gehört Ameluz®, ein verschreibungspflichtiges Medikament zur Behandlung von hellem Hautkrebs und dessen Vorstufen. Ameluz® wird seit 2012 in der EU und seit Mai 2016 in den USA vermarktet. Darüber hinaus vertreibt das Unternehmen in den USA das verschreibungspflichtige Medikament XepiTM zur Behandlung von Impetigo. In Europa vertreibt das Unternehmen zudem die Dermokosmetikserie Belixos®, eine Spezialpflege für geschädigte oder erkrankte Haut.

Biofrontera ist das erste deutsche Gründer-geführte pharmazeutische Unternehmen, das eine zentralisierte europäische und eine US-Zulassung für ein selbst entwickeltes Medikament erhalten hat. Die Biofrontera-Gruppe wurde 1997 vom heutigen Vorstandsvorsitzenden Prof. Dr. Hermann Lübbert gegründet und ist an der Frankfurter Börse (Prime Standard) und an der US-amerikanischen NASDAQ gelistet. www.biofrontera.com

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Aussender: Biofrontera AG
Adresse: Hemmelrather Weg 201, 51377 Leverkusen
Land: Deutschland
Ansprechpartner: Investor Relations
Tel.: +49 (0) 214 87 63 20
E-Mail: ir@biofrontera.com
Website: www.biofrontera.com

ISIN(s): DE0006046113 (Aktie)
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt, Düsseldorf; Freiverkehr in Stuttgart, Freiverkehr in München; Freiverkehr in Berlin, Tradegate
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[ Quelle: http://www.pressetext.com/news/20200922030 ]

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Leverkusen (pta030/22.09.2020/17:50) - Leverkusen, 22. September 2020 - Die Biofrontera AG (ISIN: DE0006046113), ein internationales biopharmazeutisches Unternehmen, gibt bekannt, dass der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 22. September 2020 ein gegen das Unternehmen gerichtetes Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 15. November 2018 aufgehoben hat. Das aufgehobene Urteil des Oberlandesgerichts Köln betraf eine Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage des Aktionärs Deutsche Balaton AG, die sich gegen Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung vom 24. Mai 2017 richtet. Die Angelegenheit wurde nun zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgerichts Köln zurückverwiesen. Die Urteilsbegründung des Bundesgerichtshofs liegt dem Unternehmen derzeit nicht vor.

Hintergrund und bisheriger zeitlicher Ablauf der Rechtsstreitigkeit wie am 26. August 2020 im Halbjahresfinanzbericht des Unternehmens veröffentlicht:
Im Juni 2017 wurde der Biofrontera AG eine Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage des Aktionärs Deutsche Balaton AG zugestellt, in der dieser auf Nichtigkeit bestimmter Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung vom 24. Mai 2017 klagt. Die Klage wurde vom Landgericht Köln im Dezember 2017 abgewiesen. Auf die Berufung der Deutsche Balaton AG hin hat das Oberlandesgericht Köln der Klage im November 2018 stattgegeben. Eine Überprüfung des Urteils durch den Bundesgerichtshof hat das Oberlandesgericht Köln im Urteil nicht zugelassen. Da die Gesellschaft das Urteil des Oberlandesgerichts Köln für fehlerhaft hielt, hat sie Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof erhoben, der im Mai 2020 stattgegeben wurde.

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 22. September 2020 das Urteil des Oberlandesgerichts Köln aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht Köln zurückverwiesen.

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Biofrontera AG
Thomas Schaffer, Finanzvorstand
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Hintergrund:
Die Biofrontera AG ist ein biopharmazeutisches Unternehmen, das auf die Entwicklung und den Vertrieb dermatologischer Medikamente und medizinischer Kosmetika spezialisiert ist.

Das Leverkusener Unternehmen mit weltweit über 150 Mitarbeitern entwickelt und vertreibt innovative Produkte zur Heilung, zum Schutz und zur Pflege der Haut. Zu den wichtigsten Produkten gehört Ameluz®, ein verschreibungspflichtiges Medikament zur Behandlung von hellem Hautkrebs und dessen Vorstufen. Ameluz® wird seit 2012 in der EU und seit Mai 2016 in den USA vermarktet. Darüber hinaus vertreibt das Unternehmen in den USA das verschreibungspflichtige Medikament XepiTM zur Behandlung von Impetigo. In Europa vertreibt das Unternehmen zudem die Dermokosmetikserie Belixos®, eine Spezialpflege für geschädigte oder erkrankte Haut.

Biofrontera ist das erste deutsche Gründer-geführte pharmazeutische Unternehmen, das eine zentralisierte europäische und eine US-Zulassung für ein selbst entwickeltes Medikament erhalten hat. Die Biofrontera-Gruppe wurde 1997 vom heutigen Vorstandsvorsitzenden Prof. Dr. Hermann Lübbert gegründet und ist an der Frankfurter Börse (Prime Standard) und an der US-amerikanischen NASDAQ gelistet. www.biofrontera.com

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Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt, Düsseldorf; Freiverkehr in Stuttgart, Freiverkehr in München; Freiverkehr in Berlin, Tradegate
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Leverkusen (pta030/22.09.2020/17:50) - Leverkusen, 22. September 2020 - Die Biofrontera AG (ISIN: DE0006046113), ein internationales biopharmazeutisches Unternehmen, gibt bekannt, dass der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 22. September 2020 ein gegen das Unternehmen gerichtetes Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 15. November 2018 aufgehoben hat. Das aufgehobene Urteil des Oberlandesgerichts Köln betraf eine Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage des Aktionärs Deutsche Balaton AG, die sich gegen Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung vom 24. Mai 2017 richtet. Die Angelegenheit wurde nun zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgerichts Köln zurückverwiesen. Die Urteilsbegründung des Bundesgerichtshofs liegt dem Unternehmen derzeit nicht vor.

Hintergrund und bisheriger zeitlicher Ablauf der Rechtsstreitigkeit wie am 26. August 2020 im Halbjahresfinanzbericht des Unternehmens veröffentlicht:
Im Juni 2017 wurde der Biofrontera AG eine Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage des Aktionärs Deutsche Balaton AG zugestellt, in der dieser auf Nichtigkeit bestimmter Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung vom 24. Mai 2017 klagt. Die Klage wurde vom Landgericht Köln im Dezember 2017 abgewiesen. Auf die Berufung der Deutsche Balaton AG hin hat das Oberlandesgericht Köln der Klage im November 2018 stattgegeben. Eine Überprüfung des Urteils durch den Bundesgerichtshof hat das Oberlandesgericht Köln im Urteil nicht zugelassen. Da die Gesellschaft das Urteil des Oberlandesgerichts Köln für fehlerhaft hielt, hat sie Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof erhoben, der im Mai 2020 stattgegeben wurde.

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 22. September 2020 das Urteil des Oberlandesgerichts Köln aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht Köln zurückverwiesen.

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Thomas Schaffer, Finanzvorstand
Pamela Keck, Head of IR
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Die Biofrontera AG ist ein biopharmazeutisches Unternehmen, das auf die Entwicklung und den Vertrieb dermatologischer Medikamente und medizinischer Kosmetika spezialisiert ist.

Das Leverkusener Unternehmen mit weltweit über 150 Mitarbeitern entwickelt und vertreibt innovative Produkte zur Heilung, zum Schutz und zur Pflege der Haut. Zu den wichtigsten Produkten gehört Ameluz®, ein verschreibungspflichtiges Medikament zur Behandlung von hellem Hautkrebs und dessen Vorstufen. Ameluz® wird seit 2012 in der EU und seit Mai 2016 in den USA vermarktet. Darüber hinaus vertreibt das Unternehmen in den USA das verschreibungspflichtige Medikament XepiTM zur Behandlung von Impetigo. In Europa vertreibt das Unternehmen zudem die Dermokosmetikserie Belixos®, eine Spezialpflege für geschädigte oder erkrankte Haut.

Biofrontera ist das erste deutsche Gründer-geführte pharmazeutische Unternehmen, das eine zentralisierte europäische und eine US-Zulassung für ein selbst entwickeltes Medikament erhalten hat. Die Biofrontera-Gruppe wurde 1997 vom heutigen Vorstandsvorsitzenden Prof. Dr. Hermann Lübbert gegründet und ist an der Frankfurter Börse (Prime Standard) und an der US-amerikanischen NASDAQ gelistet. www.biofrontera.com

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Hintergrund und bisheriger zeitlicher Ablauf der Rechtsstreitigkeit wie am 26. August 2020 im Halbjahresfinanzbericht des Unternehmens veröffentlicht:
Im Juni 2017 wurde der Biofrontera AG eine Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage des Aktionärs Deutsche Balaton AG zugestellt, in der dieser auf Nichtigkeit bestimmter Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung vom 24. Mai 2017 klagt. Die Klage wurde vom Landgericht Köln im Dezember 2017 abgewiesen. Auf die Berufung der Deutsche Balaton AG hin hat das Oberlandesgericht Köln der Klage im November 2018 stattgegeben. Eine Überprüfung des Urteils durch den Bundesgerichtshof hat das Oberlandesgericht Köln im Urteil nicht zugelassen. Da die Gesellschaft das Urteil des Oberlandesgerichts Köln für fehlerhaft hielt, hat sie Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof erhoben, der im Mai 2020 stattgegeben wurde.

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 22. September 2020 das Urteil des Oberlandesgerichts Köln aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht Köln zurückverwiesen.

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Biofrontera AG
Thomas Schaffer, Finanzvorstand
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Hintergrund:
Die Biofrontera AG ist ein biopharmazeutisches Unternehmen, das auf die Entwicklung und den Vertrieb dermatologischer Medikamente und medizinischer Kosmetika spezialisiert ist.

Das Leverkusener Unternehmen mit weltweit über 150 Mitarbeitern entwickelt und vertreibt innovative Produkte zur Heilung, zum Schutz und zur Pflege der Haut. Zu den wichtigsten Produkten gehört Ameluz®, ein verschreibungspflichtiges Medikament zur Behandlung von hellem Hautkrebs und dessen Vorstufen. Ameluz® wird seit 2012 in der EU und seit Mai 2016 in den USA vermarktet. Darüber hinaus vertreibt das Unternehmen in den USA das verschreibungspflichtige Medikament XepiTM zur Behandlung von Impetigo. In Europa vertreibt das Unternehmen zudem die Dermokosmetikserie Belixos®, eine Spezialpflege für geschädigte oder erkrankte Haut.

Biofrontera ist das erste deutsche Gründer-geführte pharmazeutische Unternehmen, das eine zentralisierte europäische und eine US-Zulassung für ein selbst entwickeltes Medikament erhalten hat. Die Biofrontera-Gruppe wurde 1997 vom heutigen Vorstandsvorsitzenden Prof. Dr. Hermann Lübbert gegründet und ist an der Frankfurter Börse (Prime Standard) und an der US-amerikanischen NASDAQ gelistet. www.biofrontera.com

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