Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat

System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

Das aktuelle System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder i.S.d. §87a AktG wurde von der ordentlichen Hauptversammlung am 14. Dezember 2021 mit einer Mehrheit von 96,42 % gebilligt. Es ist in der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung vom 14. Dezember 2021 unter Tagesordnungspunkt 7 wiedergegeben. Die Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung vom 14. Dezember 2021 finden Sie hier.

 

System zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder und Bestimmungen der Satzung zur Vergütung des Aufsichtsrats

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist in § 18 der Satzung geregelt. Die ordentliche Hauptversammlung vom 23. August 2022 hat mit einer Mehrheit von 93,47 % der abgegebenen Stimmen den § 18 der Satzung neu gefasst und das in der Einberufung dieser Hauptversammlung wiedergegebene Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder beschlossen. Die Satzungsänderung ist wirksam geworden und gilt derzeit. Die Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung vom 23. August 2022 einschließlich der beschlossenen Fassung von § 18 der Satzung sowie dem beschlossenen Vergütungssystem finden Sie hier.

Die ordentliche Hauptversammlung vom 14. Dezember 2021 hatte zuvor mit einer Mehrheit von 96,29 % der abgegebenen Stimmen die seinerzeit in § 18 der Satzung bestehende Regelung nebst dem in der Einberufung dieser Hauptversammlung wiedergegebenen Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder bestätigt.Die Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung vom 14. Dezember 2021 einschließlich der damals geltenden Fassung von § 18 der Satzung sowie dem am 14. Dezember 2021 beschlossenen Vergütungssystem finden Sie hier.

 

Vergütungsberichte gem. § 162 AktG

Nachfolgend finden Sie die Vergütungsberichte gem. § 162 AktG

Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022

Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021

Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2020