Insiderinformationen

PTA-Adhoc: Biofrontera AG: Oberlandesgericht Köln erteilt Freigabe für Kapitalerhöhung

Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

Leverkusen (pta020/22.09.2022/13:15) - Das Oberlandesgericht Köln ("OLG") hat am 22. September 2022 einen Freigabebeschluss betreffend die von der außerordentlichen Hauptversammlung am 07. April 2022 beschlossene Kapitalerhöhung erlassen.

Die Hauptversammlung hatte am 07. April 2022 zu Tagesordnungspunkt 2 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von bis zu 7.089.673 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen und unter Gewährung eines mittelbaren Bezugsrechts zu erhöhen.

Gegen diesen Beschluss hat eine Aktionärin Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben und so war die Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister bisher blockiert.

Daraufhin hat die Gesellschaft einen Freigabeantrag gem. § 246a AktG beim OLG gestellt.

Mit der heutigen positiven Entscheidung des OLG Köln kann nun die Durchführung der Kapitalerhöhung zeitnah erfolgen. Damit wird das Unternehmen in die Lage versetzt, seine strategischen Unternehmensentwicklung und die weitere Marktdurchdringung schnellstmöglich voranzutreiben.

Über die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage ist noch nicht entschieden.

(Ende)

Aussender: Biofrontera AG
Adresse: Hemmelrather Weg 201, 51377 Leverkusen
Land: Deutschland
Ansprechpartner: Investor Relations
Tel.: +49 (0) 214 87 63 20
E-Mail: ir@biofrontera.com
Website: www.biofrontera.com

ISIN(s): DE0006046113 (Aktie)
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt, Düsseldorf; Freiverkehr in Stuttgart, Freiverkehr in München; Freiverkehr in Berlin, Tradegate
Weitere Handelsplätze: US OTC

[ Quelle: https://www.pressetext.com/news/20220922020 ]

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2023

PTA-Adhoc: Biofrontera AG: Oberlandesgericht Köln erteilt Freigabe für Kapitalerhöhung

Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

Leverkusen (pta020/22.09.2022/13:15) - Das Oberlandesgericht Köln ("OLG") hat am 22. September 2022 einen Freigabebeschluss betreffend die von der außerordentlichen Hauptversammlung am 07. April 2022 beschlossene Kapitalerhöhung erlassen.

Die Hauptversammlung hatte am 07. April 2022 zu Tagesordnungspunkt 2 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von bis zu 7.089.673 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen und unter Gewährung eines mittelbaren Bezugsrechts zu erhöhen.

Gegen diesen Beschluss hat eine Aktionärin Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben und so war die Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister bisher blockiert.

Daraufhin hat die Gesellschaft einen Freigabeantrag gem. § 246a AktG beim OLG gestellt.

Mit der heutigen positiven Entscheidung des OLG Köln kann nun die Durchführung der Kapitalerhöhung zeitnah erfolgen. Damit wird das Unternehmen in die Lage versetzt, seine strategischen Unternehmensentwicklung und die weitere Marktdurchdringung schnellstmöglich voranzutreiben.

Über die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage ist noch nicht entschieden.

(Ende)

Aussender: Biofrontera AG
Adresse: Hemmelrather Weg 201, 51377 Leverkusen
Land: Deutschland
Ansprechpartner: Investor Relations
Tel.: +49 (0) 214 87 63 20
E-Mail: ir@biofrontera.com
Website: www.biofrontera.com

ISIN(s): DE0006046113 (Aktie)
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt, Düsseldorf; Freiverkehr in Stuttgart, Freiverkehr in München; Freiverkehr in Berlin, Tradegate
Weitere Handelsplätze: US OTC

[ Quelle: https://www.pressetext.com/news/20220922020 ]

2022

PTA-Adhoc: Biofrontera AG: Oberlandesgericht Köln erteilt Freigabe für Kapitalerhöhung

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Leverkusen (pta020/22.09.2022/13:15) - Das Oberlandesgericht Köln ("OLG") hat am 22. September 2022 einen Freigabebeschluss betreffend die von der außerordentlichen Hauptversammlung am 07. April 2022 beschlossene Kapitalerhöhung erlassen.

Die Hauptversammlung hatte am 07. April 2022 zu Tagesordnungspunkt 2 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von bis zu 7.089.673 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen und unter Gewährung eines mittelbaren Bezugsrechts zu erhöhen.

Gegen diesen Beschluss hat eine Aktionärin Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben und so war die Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister bisher blockiert.

Daraufhin hat die Gesellschaft einen Freigabeantrag gem. § 246a AktG beim OLG gestellt.

Mit der heutigen positiven Entscheidung des OLG Köln kann nun die Durchführung der Kapitalerhöhung zeitnah erfolgen. Damit wird das Unternehmen in die Lage versetzt, seine strategischen Unternehmensentwicklung und die weitere Marktdurchdringung schnellstmöglich voranzutreiben.

Über die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage ist noch nicht entschieden.

(Ende)

Aussender: Biofrontera AG
Adresse: Hemmelrather Weg 201, 51377 Leverkusen
Land: Deutschland
Ansprechpartner: Investor Relations
Tel.: +49 (0) 214 87 63 20
E-Mail: ir@biofrontera.com
Website: www.biofrontera.com

ISIN(s): DE0006046113 (Aktie)
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt, Düsseldorf; Freiverkehr in Stuttgart, Freiverkehr in München; Freiverkehr in Berlin, Tradegate
Weitere Handelsplätze: US OTC

[ Quelle: https://www.pressetext.com/news/20220922020 ]

2021

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Leverkusen (pta020/22.09.2022/13:15) - Das Oberlandesgericht Köln ("OLG") hat am 22. September 2022 einen Freigabebeschluss betreffend die von der außerordentlichen Hauptversammlung am 07. April 2022 beschlossene Kapitalerhöhung erlassen.

Die Hauptversammlung hatte am 07. April 2022 zu Tagesordnungspunkt 2 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von bis zu 7.089.673 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen und unter Gewährung eines mittelbaren Bezugsrechts zu erhöhen.

Gegen diesen Beschluss hat eine Aktionärin Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben und so war die Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister bisher blockiert.

Daraufhin hat die Gesellschaft einen Freigabeantrag gem. § 246a AktG beim OLG gestellt.

Mit der heutigen positiven Entscheidung des OLG Köln kann nun die Durchführung der Kapitalerhöhung zeitnah erfolgen. Damit wird das Unternehmen in die Lage versetzt, seine strategischen Unternehmensentwicklung und die weitere Marktdurchdringung schnellstmöglich voranzutreiben.

Über die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage ist noch nicht entschieden.

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2020 (ab April 2020)

PTA-Adhoc: Biofrontera AG: Oberlandesgericht Köln erteilt Freigabe für Kapitalerhöhung

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Leverkusen (pta020/22.09.2022/13:15) - Das Oberlandesgericht Köln ("OLG") hat am 22. September 2022 einen Freigabebeschluss betreffend die von der außerordentlichen Hauptversammlung am 07. April 2022 beschlossene Kapitalerhöhung erlassen.

Die Hauptversammlung hatte am 07. April 2022 zu Tagesordnungspunkt 2 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von bis zu 7.089.673 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen und unter Gewährung eines mittelbaren Bezugsrechts zu erhöhen.

Gegen diesen Beschluss hat eine Aktionärin Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben und so war die Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister bisher blockiert.

Daraufhin hat die Gesellschaft einen Freigabeantrag gem. § 246a AktG beim OLG gestellt.

Mit der heutigen positiven Entscheidung des OLG Köln kann nun die Durchführung der Kapitalerhöhung zeitnah erfolgen. Damit wird das Unternehmen in die Lage versetzt, seine strategischen Unternehmensentwicklung und die weitere Marktdurchdringung schnellstmöglich voranzutreiben.

Über die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage ist noch nicht entschieden.

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Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt, Düsseldorf; Freiverkehr in Stuttgart, Freiverkehr in München; Freiverkehr in Berlin, Tradegate
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