Der Hauptgrund des Delistings der Biofrontera ADSs, zusammen mit der Deregistrierung der ADSs bei der U.S. Securities and Exchange Commission (SEC), ist es, die Komplexität der Finanzberichterstattung und die Verwaltungskosten zu reduzieren.
Die Stammaktien des Unternehmens werden weiterhin an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert sein (Tickersymbol: B8F).
Das Delisting der ADSs wird 10 Tage nach Einreichung eines Formulars 25 bei der SEC wirksam. Die ADS des Unternehmens werden ab dem zehnten Tag nach Einreichung des Formulars 25 nicht mehr an der Nasdaq gehandelt. Die Biofrontera AG hat das Formular-25 am 24. Februar 2022 eingereicht, somit wäre der letzte Handelstag der ADS an der Nasdaq der 4. März 2022.
U.S. Investoren, die Stammaktien der Biofrontera AG halten, sind überhaupt nicht betroffen.
Alle ADSs der Gesellschaft wurden im Rahmen eines "Level III" ADR Programms ausgegeben, da sie an einer regulierten Börse gehandelt wurden. Sobald die Einstellung der Börsennotierung an der Nasdaq wirksam ist, werden die ADS, die von US-Inhabern gehalten werden, mit Hilfe der Depotbank für die ADS, BNY Mellon, in ein gesponsertes "Level I"-ADR-Programm übertragen, das einen außerbörslichen Aktienhandel ermöglicht. Die Inhaber können ihre ADSs auch in Stammaktien der Biofrontera AG umtauschen. Investoren können ihren Broker oder BNY Mellon für weitere Informationen kontaktieren. Angesichts der bereits geringen Liquidität und des geringen Handelsvolumens der ADS des Unternehmens an der Nasdaq erwartet das Unternehmen nicht, dass der Wechsel zum außerbörslichen Handel große Auswirkungen auf die Inhaber der ADS in den USA haben wird.
Ein "Level I-Programm" wird am amerikanischen Freiverkehrsmarkt (OTC) und nicht an einer regulierten Börse gehandelt. Im Gegensatz zu einer Börsennotierung ist für ein "Level-I-Programm" keine Registrierung der Wertpapiere bei der SEC erforderlich.
Es gibt keine Änderung in Bezug auf die Stimmrechte. Ein ADS-Inhaber hat am Stichtag das Recht, die gleiche Anzahl an zugrundeliegenden Aktien zu wählen, wie sie durch seinen ADS-Besitz repräsentiert werden (ein ADS der Biofrontera AG entspricht zwei unserer Stammaktien). ADS-Inhaber werden ihre Vollmachtsunterlagen weiterhin in englischer Sprache über ihren üblichen Finanzintermediär erhalten, wenn sie ADS in wirtschaftlicher Form halten, oder, wenn sie eingetragene Inhaber sind, über BNY Mellon.
Hinsichtlich des Anspruchs eines ADS-Inhabers auf Dividenden gibt es keine Änderungen. Das Unternehmen hat in der Vergangenheit keine Dividenden gezahlt und wird voraussichtlich auch zukünftig keine Dividenden zahlen. Sollten die Aktionäre jedoch in Zukunft Anspruch auf Dividenden haben, werden die ADS-Inhaber ihre Dividendenzahlung in US-Dollar erhalten.
Mit dem Delisting und der Deregistrierung unterliegt die Gesellschaft nicht mehr den periodischen Berichtspflichten der SEC. Infolgedessen wird die Gesellschaft keinen Jahresbericht mehr auf Formular 20-F veröffentlichen und auch keine Berichte auf Formular 6-K einreichen. Es wird jedoch weiterhin seine Jahres- und Zwischenberichte in englischer Sprache auf seiner Website zur Verfügung stellen.