Entsprechenserklärungen
Gemäß § 161 AktG sind Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft verpflichtet, jährlich zu erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden.
- 2018 - Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Biofrontera AG zu den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ gem. § 161 AktG (100,3 KiB)
- 2018 - Unterjährige Ergänzung zur Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Biofrontera AG zu den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ gem. § 161 AktG (126,5 KiB)
- 2017 - Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Biofrontera AG zu den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ gem. § 161 AktG (74,5 KiB)
- 2017 - Unterjährige Ergänzung zur Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Biofrontera AG zu den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ gem. § 161 AktG (60,3 KiB)
- 2016 - Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Biofrontera AG zu den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ gem. § 161 AktG (325,6 KiB)
- 2015 - Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Biofrontera AG zu den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ gem. § 161 AktG (139,9 KiB)
- 2014 - Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Biofrontera AG zu den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ gem. § 161 AktG (287,1 KiB)
- 2013 - Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Biofrontera AG zu den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ gem. § 161 AktG (303,1 KiB)